Leistungen auf Grundlage des SGB VIII

Kinder und Jugendliche brauchen in ihrer Entwicklung vielfältige Unterstützung. Dementsprechend breitgefächert ist unser Angebot. Das Jugendamt entscheidet über den individuellen Bedarf und die geeignete Form der Hilfe.

Ambulante Hilfen – die Leistungen im Einzelnen:

Heilpädagogische Familienhilfe (HPFH) – Wertschätzung der elterlichen Erziehungsverantwortung

§ 31 SGB VIII

Die heilpädagogische Familienhilfe ist eine ambulant angelegte Hilfe zur Erziehung, die sich an Familien und Lebensgemeinschaften mit Kindern und Jugendlichen richtet, die aus unterschiedlichen Gründen eine vorübergehende familienunterstützende Begleitung benötigen und wünschen.

Sie orientiert sich am gesamten Familiensystem und an dessen sozialem Netzwerk. Die Bereitschaft der Familie, Hilfe anzunehmen und zusammenzuarbeiten, ist ebenso wichtig wie ein gewisses Maß an Problemeinsicht und Veränderungsbereitschaft.

Die begleitende Fachkraft sucht die Familie in ihrer häuslichen Umgebung auf, um Probleme in der Kindeserziehung, der Alltagsbewältigung und den familiären Beziehungen zu bearbeiten. Durch Mobilisierung von Ressourcen und Schutzfaktoren innerhalb der Familie versucht sie, Veränderungen zum Wohl der Kinder anzustoßen. Im Mittelpunkt stehen die Hilfe zur Selbsthilfe und die Stabilisierung der Familie.

Mit der HPFH wollen wir die familiäre Erziehungsfähigkeit stärken, sichern und stabilisieren. Uns geht es darum, die Ressourcen der einzelnen Familienmitglieder zu mobilisieren und deren Selbstwertgefühl zu festigen. Gemeinsam entwickeln wir Lösungen und Perspektiven, damit Kinder in der Familie gut leben können und so eine Fremdunterbringung vermieden wird.

Erziehungsbeistandschaft – Konflikte lösen, Eigenständigkeit fördern

§ 30 SGB VIII

Die Erziehungsbeistandschaft zählt zu den „klassischen“ ambulanten Hilfen zur Erziehung. Der Blick richtet sich dabei auf das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen. Dabei werden die Familie und das soziale Umfeld, soweit möglich, miteinbezogen.

Diese Hilfeform setzt Freiwilligkeit und aktive Mitwirkungsbereitschaft der jungen Menschen voraus.

Manchmal kommen junge Menschen im Laufe ihrer Entwicklung mit ihrer familiären oder sozialen Lebenssituation nicht mehr zurecht.

Deshalb ist es wichtig, dem Kind oder Jugendlichen die Möglichkeit zu bieten, seine ganz eigene Sicht der Dinge und Zusammenhänge auf individuelle Weise auszudrücken.

Wir unterstützen Kinder und Jugendliche darin, ihre eigenen Wünsche und Ziele zu benennen, zu definieren und umzusetzen. Wir begleiten sie, unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes, dabei ihren Selbstwert und ihre Eigenverantwortlichkeit zu stärken.

Hierzu arbeiten wir mit einer Vielzahl von Methoden und Werkzeugen. Unsere pädagogischen Interventionen zielen darauf ab, bisher unerkannte Ressourcen zu entdecken und zu aktivieren, Veränderungen anzustoßen und somit die Bandbreite der Handlungsmöglichkeiten zu erweitern.

Soziale Gruppenarbeit – Hilfe zum richtigen Zeitpunkt

§ 29 SGB VIII

Die Soziale Gruppenarbeit oder auch Sozialpädagogische Gruppenarbeit ist eine ambulante Erziehungshilfe für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige. Sie hilft, Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen frühzeitig entgegenzuwirken – soziale Verhaltensweisen sollen gefördert werden.

Der gruppenpädagogische Ansatz reicht von allgemeinen präventiven Angeboten bis hin zu Leistungen für spezielle Zielgruppen. Ergänzend können weitere Arbeitsformen wie Einzelfallhilfe, Elternarbeit und Netzwerkarbeit zum Einsatz kommen.

Die Sozialpädagogische Gruppenarbeit regt zum sozialen Lernen an. Dabei vermittelt sie positive Erfahrungen, Erlebnisse und Einsichten und fördert so die Achtung des Anderen und das eigene Selbstbewusstsein. So soll der junge Mensch zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit finden.

Begleiteter Umgang – lösungs- und zukunftsorientiert

§ 18 Abs. 3 SGB VIII

Kinder haben Rechte. Hierzu gehören das Recht auf beide Eltern, also das Umgangsrecht des Kindes, das Recht auf Kenntnis seiner Herkunft und Abstammung und das Recht auf Schutz. Der Begleitete Umgang ist ein Angebot zur Unterstützung der Umsetzung dieser Rechte. Es stehen sich dabei allerdings die Rechte und Pflichten der Eltern und das Recht des Kindes gegenüber.

Der Begleitete Umgang ermöglicht Besuchskontakte des Kindes mit dem jeweiligen Umgangsberechtigten. Egal ob Vater, Mutter, Großeltern, Geschwister, Stiefeltern oder Pflegeeltern – bei der Übergabe oder auch während des gesamten Besuchskontaktes ist immer eine dritte Person anwesend. Die beteiligten Erwachsenen werden dabei unterstützt, künftige Besuchskontakte selbstständig und eigenverantwortlich zu gestalten. Immer im Fokus: das Recht des Kindes auf Umgang und dessen Umsetzung zum Wohle des Kindes.

Unsere Fachkräfte achten beim Begleiteten Umgang grundsätzlich auf das Wohl des Kindes und bewahren im Familienstreit stets Neutralität. Sie handeln mit allen Beteiligten genaue vertragliche Vereinbarungen und Regeln aus und bestimmen klare Konsequenzen bei Nichteinhaltung. Dabei haben sie immer zwei Dinge im Blick: eine befriedigende Lösung für den Moment und eine gute Perspektive für die Zukunft.

Nach Klärung vorhandener Kapazitäten zur Übernahme prüfen wir in der Vorbereitungsphase, wie wir den kindgerechten Umgang gewährleisten können. Nach Aufnahme eines Falls finden Vorgespräche mit den Beteiligten statt. Bei diesen werden Bedingungen für den Umgang festgelegt und das Kind lernt Räume und Begleitperson kennen. In der Durchführungsphase findet dann der Begleitete Umgang statt. Auch Zwischengespräche mit unseren Beratern sind möglich. In der Abschlussphase wird der Verlauf der Kontakte noch einmal gemeinsam reflektiert. Idealerweise wird eine einvernehmliche Regelung des Umgangs angestrebt. Dabei gibt es oft auch noch stufenweise begleitete Übergaben.