Heilpädagogik
Ein humanistisches Menschenbild sieht in jedem Menschen eine eigenständige, in sich wertvolle Persönlichkeit und respektiert die Verschiedenartigkeit verschiedener Menschen. Niemals sind zwei Personen gleich, auch nicht zwei mit der gleichen Behinderung oder dem gleichen Krankheitsbild. Jeder Mensch muss ernst genommen werden in seiner ganz eigenen Art und Ausdrucksweise, auch wenn sie uns unverständlich erscheint: Für die betreffende Person hat sie einen Sinn. Ein humanistisches Menschenbild geht davon aus, dass jeder Mensch grundsätzlich auf Selbstaktualisierung und Wachstum angelegt und zu Veränderung und Problemlösung fähig ist. Diese Fähigkeiten können verschüttet oder beeinträchtigt sein, z.B. durch Entwicklungsstörungen, traumatische Erlebnisse, mangelnde Förderung, Krankheit, […], Behinderung.
– Marlis Pörtner
Im Rahmen der heilpädagogischen Förderung begleiten wir Kinder mit besonderem Förderbedarf und deren Familien, indem wir ihre Fähigkeiten und Bedürfnisse in den Mittelpunkt stellen.
Heilpädagogisches Handeln ist ressourcenorientiert und zielt auf die gleichberechtigte Teilhabe eines jeden Menschen am gesellschaftlichen Leben ab. Von ihrer Konzeption her ist die heilpädagogische Begleitung eine komplexe Aufgabe. Sie bezieht sich nicht allein auf das einzelne Kind oder eine einzelne Fehlfunktion, sondern auf ein Kind in seiner Familie in einem systemischen Sinne. Jede Auffälligkeit, Entwicklungsverzögerung oder Behinderung steht stets in Wechselwirkung mit der Umwelt. So lässt sich die heilpädagogische Begleitung nicht auf bloße Kindförderung reduzieren. Unser Anliegen ist die Unterstützung der frühen kindlichen Entwicklungschancen entwicklungsgefährdeter Kinder und der für sie verantwortlichen Bezugssysteme.
Für die heilpädagogische Begleitung ergeben sich drei Aufgabenfelder:
- kindorientierte Förderung,
- Zusammenarbeit mit dem Bezugssystem,
- interdisziplinäre Vernetzung.
Alle drei Bereiche bilden im Sinne einer systemischen, familienorientierten Begleitung eine Einheit. Sie haben ihren Schwerpunkt im Lebensraum des Kindes.
Wesentliche Grundlagen der Arbeit mit den Bezugssystemen sind Offenheit und Flexibilität ihnen und ihrer speziellen Lebenssituation gegenüber. Das bedeutet, dass ein Ziel, ein Konzept zur Begleitung besteht, dem eine Vielzahl von methodischen Möglichkeiten zugrunde liegt. Die einzelnen Methoden richten sich immer nach der momentanen Situation des Kindes und seines Bezugssystemes.
Unser Begleitung hat zum Ziel, Kindern im familiären Umfeld Hilfe und Unterstützung zu bieten, ihre emotionalen, sozialen, motorischen, sensorischen und intellektuellen Möglichkeiten zu nutzen und zu aktivieren, damit sie am Leben in der Gemeinschaft so autonom wie möglich teilnehmen können. Wir nehmen Kinder in ihrer Ganzheit wahr und fördern sie in ihren Entwicklungsmöglichkeiten.
Die heilpädagogischen Ziele sind insbesondere:
- Vermeidung sekundärer Schwierigkeiten als Folge einer Behinderung,
- Aufbau und Stärkung eines positiven Selbstkonzeptes,
- Ausdifferenzierung von Kommunikationsmöglichkeiten, Wahrnehmungsfähigkeiten und Handlungskompetenzen,
- Unterstützung und Erweiterung der Eigenständigkeit und der Selbstbestimmung des Kindes im familiären Zusammenhang, um damit Hilfe zur Selbsthilfe zu verwirklichen,
- Unterstützung der Familien im Zusammenleben mit dem Kind,
- Stärkung und Unterstützung der Eltern in ihren Erziehungskompetenzen,
- Unterstützung der Eingliederung des Kindes in Förder- und Bildungssysteme,
- Teilhabe der Kinder und ihrer Familie am Leben in der Gesellschaft – Integration.
Die gesetzlichen Grundlagen zur heilpädagogischen Begleitung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder, die noch nicht im schulpflichtigen Alter sind, finden sich im sechsten Kapitel des SGB XII und werden erbracht in Form von Eingliederungshilfe gemäß §§ 53, 54 Abs. 1 SGB XII in Verbindung mit den §§ 26, 30, 55 und § 56 SGB IX.
Traumapädagogik
Ich glaube, dass der Kern jeder Traumatisierung in extremer Einsamkeit besteht. Im äußersten Verlassensein. Damit ist sie häufig, bei Gewalttrauma immer, auch eine Traumatisierung der Beziehungen und der Beziehungsfähigkeit. Eine liebevolle Beziehung, die in mancher Hinsicht einfach „sicher“ ist, wird unerlässlich sein, um überhaupt von einem Trauma genesen zu können.
– Onno van der Hart
In den letzten Jahren konnten in der Psychotraumatologie und Hirnforschung immer deutlichere und konkretere Folgen und Auswirkungen von psychischen Traumata auf die Entwicklung und Verhaltensweisen von Kindern und Jugendlichen nachgewiesen werden. Daraus entstand die Notwendigkeit, diese Erkenntnisse auch in pädagogischen Ansätzen zu berücksichtigen, um die betroffenen Kinder und Jugendlichen begleiten zu können. Hieraus entwickelte sich die mittlerweile zum Fachbegriff gewordene „Traumapädagogik“.
Aus den Erkenntnissen der Psychotraumatologie ergeben sich klare Haltungen, Förderansätze und Methoden, die in der Umsetzung traumapädagogischer Konzepte unerlässlich sind. Diese bilden unsere Grundlage für traumapädagogische Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe, um den Betroffenen einen sicheren Ort zu bieten, an dem sie neue, ergänzende Erfahrungen machen können, sich selbst und ihre Handlungsstrategien verstehen lernen, Entwicklungshemmnisse aufholen und sichere Bindungserfahrungen machen dürfen.
Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im SGB VIII § 35 a. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) wurde 1995 um den Aufgabenbereich der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche erweitert. Dies sollte ein erster Schritt sein, der Aufsplitterung von Zuständigkeiten für behinderte junge Menschen in unterschiedlichen Hilfesystemen zu begegnen. Das SGB VIII verpflichtet im § 35 a die Jugendhilfe, Hilfe für seelisch Behinderte bzw. von einer Behinderung bedrohte zu gewähren, deren seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Zur Entscheidungsfindung, ob die Voraussetzungen für die Gewährung der Eingliederungshilfe vorliegen, bedarf es einerseits einer ärztlichen bzw. psychotherapeutischen Stellungnahme zur Abweichung der seelischen Gesundheit und andererseits einer fachlichen Beurteilung durch die Fachkräfte des Jugendamtes unter Beteiligung der betroffenen Kinder und Jugendlichen bzw. deren Eltern, insbesondere hinsichtlich einer zu erwartenden Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.
Anders als bei der Hilfe zur Erziehung hat nach § 35a SGB VIII das Kind oder der Jugendliche einen eigenständigen Anspruch, nicht der Personensorgeberechtigte. Gleichwohl wird dieser das Kind in der Regel gegenüber dem Leistungsträger vertreten.
Ambulante Hilfen
Es gibt da etwas, das ihr über mich und meine Arbeit wissen solltet:
Wenn ihr mich braucht aber nicht wollt, dann muss ich bleiben. Wenn ihr mich wollt aber nicht braucht, dann muss ich gehen.
– Nanny Mc Phee
Zu den Angeboten von restabil zählen sowohl Ambulante Erziehungshilfen als auch Flexible Soziale Angebote. Damit befähigen wir Kinder, Jugendliche und deren Bezugssysteme, den Alltag wieder in den Griff zu bekommen und Zukunftsperspektiven zu entwickeln.
Unser Ziel ist es, mit konkreten Hilfen Ressourcen zu aktivieren, damit der Alltag gelingt. Innerhalb des dichten Netzwerks von restabil stehen eine Vielzahl weiterer Angebote aus dem sozialen, medizinischen und Bildungsbereich zur Verfügung.
Auf ganzheitliche und qualifizierte Unterstützung ist bei uns Verlass.